Ob ein gestohlenes Rad ersetzt wird, hängt vom Ort, der Sicherung und der Tageszeit ab. Die Haushaltsversicherung greift meist nur bei Einbruchdiebstahl; manche Tarife enthalten eine Nachtklausel. Eine eigene Fahrradversicherung deckt Diebstahl auch unterwegs, verlangt aber oft ein geprüftes Schloss. Die ÖAMTC-Police ersetzt ältere Räder zum Zeitwert.
Ob ein gestohlenes Rad ersetzt wird, hängt entscheidend vom Ort des Diebstahls, der Sicherung und teils sogar der Tageszeit ab. Die Haushaltsversicherung greift meist nur bei Einbruchdiebstahl aus versperrten Räumen; eine eigene Fahrradversicherung deckt Diebstahl auch unterwegs – oft aber nur mit geprüftem Schloss.
Wo Sie versichert sind
| Ort | Haushaltsversicherung | Eigene Fahrradversicherung |
|---|---|---|
| Versperrte Wohnung, Keller, Garage | meist gedeckt | gedeckt |
| Gemeinschaftsraum (versperrt, angeschlossen) | je nach Tarif | gedeckt |
| Öffentlicher Raum, angeschlossen | meist nicht | gedeckt |
| Auf Reise oder im Urlaub | meist nicht | je nach Geltungsbereich |
Sicherungs- und Nachtklauseln beachten
- Schloss-Pflicht: Viele Tarife verlangen, dass das Rad mit einem geprüften Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen ist.
- Nachtklausel: Manche Bedingungen schließen Diebstahl in bestimmten Nachtstunden aus, wenn das Rad nicht in einem versperrten Raum steht.
- Anzeigepflicht: Ein Diebstahl muss in der Regel umgehend bei der Polizei angezeigt werden.
Zeitwert bei älteren Rädern
Nach den Bedingungen der ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung wird für Räder, die im Schadenfall älter als fünf Jahre sind, einheitlich der Zeitwert mit 50 Prozent des Neuwerts bzw. der Versicherungssumme ersetzt. Solche Zeitwert-Regeln sind bei Fahrradpolizzen verbreitet – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich vor Abschluss.
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