Fahrrad-Diebstahlschutz: Wo und wann Sie versichert sind

Ob ein gestohlenes Rad ersetzt wird, hängt vom Ort, der Sicherung und der Tageszeit ab. Die Haushaltsversicherung greift meist nur bei Einbruchdiebstahl; manche Tarife enthalten eine Nachtklausel. Eine eigene Fahrradversicherung deckt Diebstahl auch unterwegs, verlangt aber oft ein geprüftes Schloss. Die ÖAMTC-Police ersetzt ältere Räder zum Zeitwert.

Ob ein gestohlenes Rad ersetzt wird, hängt entscheidend vom Ort des Diebstahls, der Sicherung und teils sogar der Tageszeit ab. Die Haushaltsversicherung greift meist nur bei Einbruchdiebstahl aus versperrten Räumen; eine eigene Fahrradversicherung deckt Diebstahl auch unterwegs – oft aber nur mit geprüftem Schloss.

Wo Sie versichert sind

OrtHaushaltsversicherungEigene Fahrradversicherung
Versperrte Wohnung, Keller, Garagemeist gedecktgedeckt
Gemeinschaftsraum (versperrt, angeschlossen)je nach Tarifgedeckt
Öffentlicher Raum, angeschlossenmeist nichtgedeckt
Auf Reise oder im Urlaubmeist nichtje nach Geltungsbereich

Sicherungs- und Nachtklauseln beachten

  • Schloss-Pflicht: Viele Tarife verlangen, dass das Rad mit einem geprüften Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen ist.
  • Nachtklausel: Manche Bedingungen schließen Diebstahl in bestimmten Nachtstunden aus, wenn das Rad nicht in einem versperrten Raum steht.
  • Anzeigepflicht: Ein Diebstahl muss in der Regel umgehend bei der Polizei angezeigt werden.

Zeitwert bei älteren Rädern

Nach den Bedingungen der ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung wird für Räder, die im Schadenfall älter als fünf Jahre sind, einheitlich der Zeitwert mit 50 Prozent des Neuwerts bzw. der Versicherungssumme ersetzt. Solche Zeitwert-Regeln sind bei Fahrradpolizzen verbreitet – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich vor Abschluss.

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Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung, wenn mein Rad nachts gestohlen wird?
Das hängt von den Bedingungen ab. Manche Tarife enthalten eine Nachtklausel, die Diebstahl in bestimmten Nachtstunden ausschließt, wenn das Rad nicht in einem versperrten Raum abgestellt war. Prüfen Sie diese Klausel und stellen Sie das Rad nachts möglichst gesichert ab.
Muss mein Fahrrad angeschlossen sein, damit die Versicherung zahlt?
In der Regel ja. Die meisten Fahrradversicherungen verlangen, dass das Rad mit einem geprüften Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlossen ist. Ohne ausreichende Sicherung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Bewahren Sie den Schloss-Nachweis auf.
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